Absicherung Wohneigentum
Ehepaar ohne Kinder
Ehepaar ohne Kinder
Im Todesfall werden Renten-Leistungen aus der 1. und 2. Säule (BVG) nur ausgerichtet, wenn der/die hinterbliebene Ehepartner:in mindestens 45 Jahre alt ist und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat. Werden im Todesfall keine Leistungen aus der Pensionskasse fällig, muss der WEF-Vorbezug zurückbezahlt werden .
AHV-Witwenrente
Anspruch nur, wenn die Witwe bereits 45 Jahre alt ist und bereits 5 Jahre
verheiratet war (sämtliche Ehejahre, auch die aus einer früheren Ehe).
AHV-Witwerrente Kein Anspruch ohne Kinder.
BVG-Witwen-/Witwerrente
Erbrecht Nachlass geht an überlebenden Ehepartner:in.
AHV-Witwerrente Kein Anspruch ohne Kinder.
BVG-Witwen-/Witwerrente
- Gesetzlicher Anspruch nur, wenn der/die hinterbliebene Eheparter:in bereits 45 Jahre alt ist und die Ehe mit dem/der Verstorbenen bereits 5 Jahre gedauert hat. Eine Besserstellung ist gemäss Reglement der Pensionskasse möglich.
- Rückzahlungspflicht für den WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse besteht, wenn im Todesfall der versicherten Person keine Vorsorgeleistungen fällig werden (Witwen-/Witwerrente, Lebenspartner:in-Rente, Waisenrente, Todesfallkapital).
Erbrecht Nachlass geht an überlebenden Ehepartner:in.
Invalidität
Tragbarkeit der Wohnkosten infolge Krankheit überprüfen/absichern (Unfall ab Jahreslohn CHF 148’200.–).
Tod
Alter
Wohneigentum Schutz des Vermögens (Haus) gegen Risiken (Bauunfälle, Feuer, Wasser).
Tod
- Tragbarkeit der Wohnkosten für Ehepartner:in absichern.
- Absicherung Ehepartner:in, falls beim Tod keine Vorsorgeleistung aus der Pensionskasse fällig wird und der WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse zurückbezahlt werden muss.
Alter
- Amortisation der Hypothek absichern.
- Tragbarkeit der Wohnkosten im Alter sicherstellen.
- Finanzielle Flexibilität nach der Pensionierung schaffen.
Wohneigentum Schutz des Vermögens (Haus) gegen Risiken (Bauunfälle, Feuer, Wasser).
- Sind Ihnen die finanziellen Leistungen bekannt, die Sie bei Erwerbsunfähigkeit aus der 1. und 2. Säule erhalten?
- Ist es für Sie wichtig, auch im Eigenheim zu leben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen langfristig den Beruf nicht ausüben könnten?
- Ist es für Sie wichtig, dass bei frühzeitigem Ableben Ihr/e Ehepartner:in im Eigenheim wohnen kann?
- Möchten Sie nach der Pension weiterhin in Ihrem Eigenheim wohnen?
- Ist Ihnen wichtig, dass Ihr Wohneigentum auch nach dem Arbeitsleben finanziell tragbar bleibt?
- Kennen Sie die Risiken, die mit dem Bau eines Hauses verbunden sind?
- Ist es für Sie wichtig, dass Ihr Haus gegen Feuer- und Wasserschäden versichert ist?
- Absicherung Invalidität: Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen
- Absicherung Tod: Todesfall-Versicherungen
- Indirekte Amortisation: Amortisations-Versicherung, Vorsorgekonto 3a mit Sparzielabsicherung
- Bei Neubau: Bauversicherung
- Gebäudeversicherungen: Feuer und Wasser