Absicherung Wohneigentum
Patchwork – unverheiratet
Patchwork – unverheiratet
Im Todesfall sind die Leistungsansprüche aus der 2. Säule zu prüfen. Der/die Partner:in muss im Todesfall die Kinder des/der Verstorbenen auszahlen können. Erbrechtlich ist der Pflichtteil der Kinder zu beachten.
AHV
BVG
- Keine Leistungen im Todesfall für unverheiratete.
- Kinder unter 18 Jahren haben Anspruch auf Waisenrenten (bis maximal 25 Jahre, wenn sie in Ausbildung sind).
BVG
- Keine gesetzlichen Leistungen im Todesfall. Ein Anspruch auf Lebenspartner:in-Rente oder auf ein Todesfallkapital ist im Pensionskassen-Reglement zu prüfen.
- Rückzahlungspflicht für den WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse besteht, wenn im Todesfall der versicherten Person keine Vorsorgeleistungen fällig werden (Witwen-/Witwerrente, Lebenspartner:in-Rente, Waisenrente, Todesfallkapital).
Invalidität
Tod
Alter
Wohneigentum Schutz des Vermögens (Haus) gegen Risiken (Bauunfälle, Feuer, Wasser).
- Tragbarkeit der Wohnkosten infolge Krankheit überprüfen/absichern (Unfall ab Jahreslohn CHF 148’200.–).
Tod
- Tragbarkeit für Partner:in absichern und sicherstellen, dass Partner:in den Erbteil der Kinder auszahlen kann.
- Absicherung Erben/Partner:in, falls beim Tod keine Vorsorgeleistung aus der Pensionskasse fällig wird und der WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse zurückbezahlt werden muss.
- Partner:in- und Kinderbegünstigung in Lebensversicherungen und 3a-Vorsorgekonten prüfen.
- Verteilung des Vermögens regeln (Testament, Erbvertrag).
Alter
- Amortisation der Hypothek absichern.
- Tragbarkeit im Alter sicherstellen.
- Finanzielle Flexibilität nach der Pensionierung schaffen.
Wohneigentum Schutz des Vermögens (Haus) gegen Risiken (Bauunfälle, Feuer, Wasser).
- Bleiben Sie nach der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig (allenfalls im Teilpensum)?
- Können Sie in einem Unglücksfall (Invalidität/Tod) eine Erwerbstätigkeit aufnehmen bzw. Ihr Arbeitspensum erhöhen?
- Sind Ihnen die finanziellen Leistungen bekannt, die Sie bei Erwerbsunfähigkeit aus der 1. und 2. Säule erhalten?
- Ist es für Sie wichtig, auch im Eigenheim zu leben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen langfristig den Beruf nicht ausüben könnten?
- Ist es für Sie wichtig, dass bei frühzeitigem Ableben Ihr/e Partner:in weiterhin im Eigenheim wohnen kann?
- Haben Sie bereits Massnahmen umgesetzt, damit die finanziellen Verhältnisse in einem Todesfall geregelt sind (Testament, Erbvertrag)?
- Möchten Sie nach der Pension weiterhin Ihr Eigenheim behalten?
- Ist Ihnen wichtig, dass Ihr Wohneigentum auch nach dem Arbeitsleben finanziell tragbar bleibt?
- Kennen Sie die Risiken, die mit dem Bau eines Hauses verbunden sind?
- Ist es für Sie wichtig, dass Ihr Haus gegen Feuer- und Wasserschäden versichert ist?
- Absicherung Invalidität: Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen
- Absicherung Tod: Todesfall-Versicherungen
- Indirekte Amortisation: Amortisations-Versicherung, Vorsorgekonto 3a mit Sparzielabsicherung
- Bei Neubau: Bauversicherung
- Gebäudeversicherungen: Feuer und Wasser
- Testament, Erbvertrag