Absicherung Wohneigentum

Ehepaar mit Kinder

Ehepaar mit Kinder

Die Leistungen aus der 1.und 2. Säule reichen nicht aus. Die Leistungen verringern sich durch die Aufgabe oder Reduktion der Erwerbstätigkeit. Nicht nur die Tragbarkeit der Wohnkosten soll abgesichert sein, sondern auch die Lebenshaltungskosten.

AHV-Witwen-/Witwerrente Anspruch vorhanden.

AHV-Waisenrente Anspruch nur, wenn Kinder unter 18 Jahre alt sind, maximal bis 25 Jahre, wenn sie in Ausbildung sind.

BVG-Witwen-/Witwerrente
  • Anspruch, wenn gegenüber dem Kind eine Unterhaltspflicht besteht.
  • Anspruch, wenn Witwe/Witwer bereits 45 Jahre alt ist und ihre Ehe bereits 5 Jahre gedauert hat.

BVG-Waisenrente Anspruch nur, wenn Kinder unter 18 Jahre alt sind, maximal bis 25 Jahre, wenn sie in Ausbildung sind.