Absicherung Wohneigentum

Pensionierung

Kurz vor Pensionierung

Das Renteneinkommen ist tiefer als das Erwerbseinkommen. Die Wohneigentumskosten belasten zusätzlich das tiefere Renteneinkommen. Grosser Teil des Vermögens ist im Wohneigentum investiert.

AHV-Witwen-/ Witwerrente Im Todesfall nur noch Anspruch auf eine Einzel-Altersrente. Zur neu berechneten Altersrente (ohne Plafonierung) wird ein Verwitweten-Zuschlag in der Höhe von 20% hinzugerechnet. Dieser Zuschlag wird jedoch nur bis zum Maximalbetrag der (Einzel-) Altersrente gewährt.

BVG-Witwen-/Witwerrente
  • Die (gesetzliche) Rente für verheiratete beträgt nur noch 60% der Altersrente.
  • Im Todesfall der Witwe oder des Witwers bestehen keine weitere Ansprüche auf Leistungen.