Absicherung Wohneigentum
Pensionierung
Kurz vor Pensionierung
Das Renteneinkommen ist tiefer als das Erwerbseinkommen. Die Wohneigentumskosten belasten zusätzlich das tiefere Renteneinkommen. Grosser Teil des Vermögens ist im Wohneigentum investiert.
AHV-Witwen-/ Witwerrente
Im Todesfall nur noch Anspruch auf eine Einzel-Altersrente. Zur neu berechneten
Altersrente (ohne Plafonierung) wird ein Verwitweten-Zuschlag in der Höhe von
20% hinzugerechnet. Dieser Zuschlag wird jedoch nur bis zum Maximalbetrag der (Einzel-) Altersrente gewährt.
BVG-Witwen-/Witwerrente
BVG-Witwen-/Witwerrente
- Die (gesetzliche) Rente für verheiratete beträgt nur noch 60% der Altersrente.
- Im Todesfall der Witwe oder des Witwers bestehen keine weitere Ansprüche auf Leistungen.
Tod
Alter
- Tragbarkeit der Wohnkosten für Partner:in überprüfen.
- Verteilung des Vermögens regeln (Testament, Ehevertrag, Erbvertrag).
Alter
- Tragbarkeit der Wohnkosten sicherstellen.
- Sicherung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung.
- Steueroptimierungsmassnahmen vor Pensionierung einleiten.
- Ist es für Sie wichtig, dass bei Ableben Ihr/e Partner:in im Eigenheim wohnen kann?
- Haben Sie bereits gewisse Massnahmen umgesetzt, damit die finanziellen Verhältnisse in einem Todesfall geregelt sind (Testament / Erbvertrag)?
- Möchten Sie nach der Pension weiterhin Ihr Eigenheim behalten?
- Haben Sie die finanzielle Tragbarkeit Ihrer Wohnkosten nach dem Arbeitsleben bereits sichergestellt?
- Todesfall-Versicherung
- Pensionsplanung / Nachlassplanung
- Altersrenten-Versicherung