Absicherung Wohneigentum
Ehepaar mit Kinder
Ehepaar mit Kinder
Die Leistungen aus der 1.und 2. Säule reichen nicht aus. Die Leistungen verringern sich durch die Aufgabe oder Reduktion der Erwerbstätigkeit. Nicht nur die Tragbarkeit der Wohnkosten soll abgesichert sein, sondern auch die Lebenshaltungskosten.
AHV-Witwen-/Witwerrente
Anspruch vorhanden.
AHV-Waisenrente Anspruch nur, wenn Kinder unter 18 Jahre alt sind, maximal bis 25 Jahre, wenn sie in Ausbildung sind.
BVG-Witwen-/Witwerrente
BVG-Waisenrente Anspruch nur, wenn Kinder unter 18 Jahre alt sind, maximal bis 25 Jahre, wenn sie in Ausbildung sind.
AHV-Waisenrente Anspruch nur, wenn Kinder unter 18 Jahre alt sind, maximal bis 25 Jahre, wenn sie in Ausbildung sind.
BVG-Witwen-/Witwerrente
- Anspruch, wenn gegenüber dem Kind eine Unterhaltspflicht besteht.
- Anspruch, wenn Witwe/Witwer bereits 45 Jahre alt ist und ihre Ehe bereits 5 Jahre gedauert hat.
BVG-Waisenrente Anspruch nur, wenn Kinder unter 18 Jahre alt sind, maximal bis 25 Jahre, wenn sie in Ausbildung sind.
Invalidität
Tod
Alter
Wohneigentum Schutz des Vermögens (Haus) gegen Risiken (Bauunfälle, Feuer, Wasser).
- Tragbarkeit der Wohnkosten infolge Krankheit überprüfen/sichern (Unfall ab Jahreslohn CHF 148’200.–).
- Kosten Haushalthilfe/Krippenplatz bei Ausfall der kinderbetreuenden Person infolge Invalidität abdecken.
Tod
- Tragbarkeit der Wohnkosten für Ehepartner:in absichern.
- Kosten Haushalthilfe/Krippenplatz bei Todesfall der kinderbetreuenden Person abdecken.
- Verteilung des Vermögens regeln (Testament, Ehevertrag, Erbvertrag)
Alter
- Amortisation der Hypothek absichern.
- Tragbarkeit im Alter sicherstellen.
- Finanzielle Flexibilität nach der Pensionierung schaffen.
Wohneigentum Schutz des Vermögens (Haus) gegen Risiken (Bauunfälle, Feuer, Wasser).
- Bleiben Sie nach der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig (allenfalls im Teilpensum)?
- Können Sie in einem Unglücksfall (Invalidität/Tod) eine Erwerbstätigkeit aufnehmen bzw. Ihr Arbeitspensum erhöhen?
- Sind Ihnen die finanziellen Leistungen bekannt, die Sie bei Erwerbsunfähigkeit aus der 1. und 2. Säule erhalten?
- Ist es für Sie wichtig, auch im Eigenheim zu leben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen langfristig den Beruf nicht ausüben könnten?
- Ist es für Sie wichtig, dass bei frühzeitigem Ableben Ihr/e Ehepartner:in weiterhin im Eigenheim wohnen kann?
- Haben Sie bereits Massnahmen umgesetzt, damit die finanziellen Verhältnisse in einem Todesfall geregelt sind (Testament, Ehevertrag, Erbvertrag)?
- Möchten Sie nach der Pension weiterhin Ihr Eigenheim behalten?
- Ist Ihnen wichtig, dass Ihr Wohneigentum auch nach dem Arbeitsleben finanziell tragbar bleibt?
- Kennen Sie die Risiken, die mit dem Bau eines Hauses verbunden sind?
- Ist es für Sie wichtig, dass Ihr Haus gegen Feuer- und Wasserschäden versichert ist?
- Absicherung Invalidität: Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen
- Absicherung Tod: Todesfall-Versicherungen
- Indirekte Amortisation: Amortisations-Versicherung, Vorsorgekonto 3a mit Sparzielabsicherung
- Bei Neubau: Bauversicherung
- Gebäudeversicherungen: Feuer und Wasser
- Testament, Ehevertrag, Erbvertrag