Absicherung Wohneigentum
Patchwork – verheiratet
Patchwork – verheiratet
Im Todesfall sind die Leistungsansprüche aus 1. und 2. Säule zu prüfen. Der/die Ehepartner:in muss im Todesfall die Kinder des/der Verstorbenen auszahlen können. Erbrechtlich ist der Pflichtteil der Kinder zu beachten.
AHV-Witwenrente
BVG-Witwen-/Witwerrente
Erbrecht Nicht gemeinsame Kinder haben von Gesetzes wegen kein Erbrecht gegenüber dem Stiefvater oder der Stiefmutter. Alles, was der Stiefelternteil nach dem Tode seines Ehegatten von diesem erbt, wird er an seine (Bluts-) Verwandten weitervererben.
- Anspruch, wenn Witwe bereits 45 Jahre alt ist und bereits 5 Jahre verheiratet war (sämtliche Ehejahre, auch die aus einer früheren Ehe).
- Anspruch, wenn die Witwe eigene Kinder oder die Kinder des Verstorbenen Anspruch auf Waisenrenten haben, oder wenn Kinder des Verstorbenen im gleichen Haushalt leben und adoptiert oder als Pflegekinder angenommen werden.
BVG-Witwen-/Witwerrente
- Anspruch, wenn gegenüber dem Kind eine Unterhaltspflicht besteht.
- Anspruch, wenn Witwe/Witwer bereits 45 Jahre alt ist und ihre Ehe bereits 5 Jahre gedauert hat.
Erbrecht Nicht gemeinsame Kinder haben von Gesetzes wegen kein Erbrecht gegenüber dem Stiefvater oder der Stiefmutter. Alles, was der Stiefelternteil nach dem Tode seines Ehegatten von diesem erbt, wird er an seine (Bluts-) Verwandten weitervererben.
Invalidität
Tod
Alter
Wohneigentum Schutz des Vermögens (Haus) gegen Risiken (Bauunfälle, Feuer, Wasser).
- Tragbarkeit der Wohnkosten infolge Krankheit überprüfen/absichern (Unfall ab Jahreslohn CHF 148’200.–).
Tod
- Tragbarkeit der Wohnkosten für Ehepartner:in absichern und sicherstellen, dass Ehepartner:in den Erbteil der Kinder auszahlen kann.
- Kosten Haushalthilfe/Krippenplatz bei Todesfall der kinderbetreuenden Person abdecken.
- Verteilung des Vermögens regeln (Testament, Ehevertrag, Erbvertrag).
Alter
- Amortisation der Hypothek absichern.
- Tragbarkeit im Alter sicherstellen.
- Finanzielle Flexibilität nach der Pensionierung schaffen.
Wohneigentum Schutz des Vermögens (Haus) gegen Risiken (Bauunfälle, Feuer, Wasser).
- Bleiben Sie nach der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig (allenfalls im Teilpensum)?
- Können Sie in einem Unglücksfall (Invalidität/Tod) eine Erwerbstätigkeit aufnehmen bzw. Ihr Arbeitspensum erhöhen?
- Sind Ihnen die finanziellen Leistungen bekannt, die Sie bei Erwerbsunfähigkeit aus der 1. und 2. Säule erhalten?
- Ist es für Sie wichtig, auch im Eigenheim zu leben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen langfristig den Beruf nicht ausüben könnten?
- Ist es für Sie wichtig, dass bei frühzeitigem Ableben Ihr/e Ehepartner:in weiterhin im Eigenheim wohnen kann?
- Haben Sie bereits Massnahmen umgesetzt, damit die finanziellen Verhältnisse in einem Todesfall geregelt sind (Testament / Erbvertrag)?
- Möchten Sie nach der Pension weiterhin Ihr Eigenheim behalten?
- Ist Ihnen wichtig, dass Ihr Wohneigentum auch nach dem Arbeitsleben finanziell tragbar bleibt?
- Kennen Sie die Risiken, die mit dem Bau eines Hauses verbunden sind?
- Ist es für Sie wichtig, dass Ihr Haus gegen Feuer- und Wasserschäden versichert ist?
- Absicherung Invalidität: Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen
- Absicherung Tod: Todesfall-Versicherungen
- Indirekte Amortisation: Amortisations-Versicherung, Vorsorgekonto 3a mit Sparzielabsicherung
- Bei Neubau: Bauversicherung
- Gebäudeversicherungen: Feuer und Wasser
- Testament, Ehevertrag, Erbvertrag