Absicherung Wohneigentum

Konkubinat / Lebenspartner:in

Konkubinat / Lebenspartner:in

Im Todesfall werden keine Leistungen aus der 1. Säule entrichtet. Die Pensionskassenleistungen sind gesetzlich nicht geregelt. Kein gesetzlicher Erbanspruch gemäss ZGB. Werden im Todesfall keine Leistungen aus der Pensionskasse fällig, muss der WEF-Vorbezug zurückbezahlt werden.

AHV Keine Leistungen im Todesfall für unverheiratete.

BVG
  • Keine gesetzlichen Leistungen im Todesfall. Der Anspruch auf eine Lebenspartner:in-Rente oder auf ein Todesfallkapital ist im Pensionskassen-Reglement zu prüfen.
  • Rückzahlungspflicht für den WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse besteht, wenn im Todesfall der versicherten Person keine Vorsorgeleistungen fällig werden (Witwen-/Witwerrente, Lebenspartner:in-Rente, Waisenrente, Todesfallkapital).

Steuern Erbschafts-/Schenkungssteuern berücksichtigen (kantonal unterschiedlich).

Erbrecht Partner:in geht ohne individuelle Regelung leer aus. Pflichtteile der Kinder beachten.