Absicherung Wohneigentum
Konkubinat / Lebenspartner:in
Konkubinat / Lebenspartner:in
Im Todesfall werden keine Leistungen aus der 1. Säule entrichtet. Die Pensionskassenleistungen sind gesetzlich nicht geregelt. Kein gesetzlicher Erbanspruch gemäss ZGB. Werden im Todesfall keine Leistungen aus der Pensionskasse fällig, muss der WEF-Vorbezug zurückbezahlt werden.
AHV
Keine Leistungen im Todesfall für unverheiratete.
BVG
Steuern Erbschafts-/Schenkungssteuern berücksichtigen (kantonal unterschiedlich).
Erbrecht Partner:in geht ohne individuelle Regelung leer aus. Pflichtteile der Kinder beachten.
BVG
- Keine gesetzlichen Leistungen im Todesfall. Der Anspruch auf eine Lebenspartner:in-Rente oder auf ein Todesfallkapital ist im Pensionskassen-Reglement zu prüfen.
- Rückzahlungspflicht für den WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse besteht, wenn im Todesfall der versicherten Person keine Vorsorgeleistungen fällig werden (Witwen-/Witwerrente, Lebenspartner:in-Rente, Waisenrente, Todesfallkapital).
Steuern Erbschafts-/Schenkungssteuern berücksichtigen (kantonal unterschiedlich).
Erbrecht Partner:in geht ohne individuelle Regelung leer aus. Pflichtteile der Kinder beachten.
Invalidität
Tragbarkeit der Wohnkosten infolge Krankheit überprüfen/absichern (Unfall ab Jahreslohn CHF 148’200.–).
Tod
Alter
Wohneigentum Schutz des Vermögens (Haus) gegen Risiken (Bauunfälle, Feuer, Wasser).
Tod
- Tragbarkeit der Wohnkosten für Partner:in absichern.
- Absicherung Partner:in, falls beim Tod keine Vorsorgeleistung aus der Pensionskasse fällig wird und der WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse zurückbezahlt werden muss.
- Partner:in-Begünstigung in Lebensversicherungen und 3a-Vorsorgekonten prüfen.
- Nachlassregelung zu Lebzeiten (Testament/Erbvertrag).
Alter
- Amortisation der Hypothek absichern.
- Tragbarkeit der Wohnkosten im Alter sicherstellen.
- Finanzielle Flexibilität nach der Pensionierung schaffen.
Wohneigentum Schutz des Vermögens (Haus) gegen Risiken (Bauunfälle, Feuer, Wasser).
- Sind Ihnen die finanziellen Leistungen bekannt, die Sie bei Erwerbsunfähigkeit aus der 1. und 2. Säule erhalten?
- Ist es für Sie wichtig, auch im Eigenheim zu leben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen langfristig den Beruf nicht ausüben könnten?
- Was soll mit Ihrem Wohneigentum im Todesfall geschehen, soll Ihr/e Partner:in im Eigenheim wohnen dürfen? (Testament, Erbvertrag)
- Möchten Sie nach der Pension weiterhin in Ihrem Eigenheim wohnen?
- Ist Ihnen wichtig, dass Ihr Wohneigentum auch nach dem Arbeitsleben finanziell tragbar bleibt?
- Kennen Sie die Risiken, die mit dem Bau eines Hauses verbunden sind?
- Ist es für Sie wichtig, dass Ihr Haus gegen Feuer- und Wasserschäden versichert ist?
- Absicherung Invalidität: Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen
- Absicherung Tod: Todesfall-Versicherungen
- Indirekte Amortisation: Amortisations-Versicherung, Vorsorgekonto 3a mit Sparzielabsicherung
- Bei Neubau: Bauversicherung
- Gebäudeversicherungen: Feuer und Wasser
- Testament, Erbvertrag